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Max Mattes e.K.

Azubi-Lernportal | BGB 2026

Onboarding 2026

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Schön, dass du bei der Max Mattes e.K. bist! Erarbeite dir hier interaktiv das gesamte Praxiswissen rund um Kaufverträge, navigiere durch smarte Prüfschemata und trainiere mit echten Fällen für deine Abschlussprüfung.

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Modul 1

Grundlagen

Vertragsabschluss, Formvorschriften und die essenziellen Rechte & Pflichten aus dem BGB.

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Modul 2

Lieferverzug

Nicht-Rechtzeitig-Lieferung: Mahnungen, Nachfristen und der Schadensersatz statt der Leistung.

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Modul 3

Annahmeverzug

Gläubigerverzug: Der Kunde ist nicht da. Wer trägt ab sofort die Preisgefahr für die Ware?

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Modul 4

Zahlungsverzug

Nicht-Rechtzeitig-Zahlung: 30-Tage-Regel, Verzugszinsen und gesetzliche Pauschalen.

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IHK-Prüfungssimulation

Fühlst du dich bereit für den Abschluss? Teste dein erlerntes Wissen unter realitätsnahen Bedingungen. Die Engine generiert 10 zufällige Fragen aus dem gesamten IHK-Aufgabenpool.

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1. Grundlagen des Kaufvertrags

Die Willenserklärung (WE)

Eine Willenserklärung ist die rechtlich bindende Äußerung, eine Rechtsfolge (z. B. einen Kauf) herbeiführen zu wollen. Sie kann auf drei Arten erfolgen:

  • Ausdrücklich: Mündlich, telefonisch oder schriftlich (E-Mail, Vertrag).
  • Schlüssiges (konkludentes) Handeln: Der Wille wird durch die Tat klar. Beispiel: Legen der Ware auf das Kassenband und Hinhalten von Bargeld.
  • Schweigen: Gilt bei Privatpersonen (Verbrauchern) grundsätzlich als Ablehnung. Nur unter Kaufleuten (B2B) kann Schweigen in bestimmten Ausnahmefällen eine Zustimmung sein.

Zustandekommen des Vertrages

Ein Kaufvertrag (§ 433 BGB) entsteht ausschließlich durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Zudem müssen sich die Parteien über die wesentlichen Vertragsbestandteile (sog. essentialia negotii) wie Kaufgegenstand und Preis einig sein.

  • Antrag (Angebot): Die erste rechtsbindende Erklärung.
  • Annahme: Die zweite Erklärung, die dem Antrag uneingeschränkt zustimmt. Weicht die Annahme vom Antrag ab (z. B. anderer Preis), gilt dies rechtlich als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB)!
Achtung Klassiker: Werbung (Katalog, Website, Schaufenster) ist rechtlich KEIN bindendes Angebot! Es ist lediglich eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag (§ 433 BGB)

Durch den rechtsgültigen Abschluss entstehen automatisch Pflichten, die für die jeweils andere Seite Rechte darstellen. Es handelt sich um ein sogenanntes Verpflichtungsgeschäft.

Verkäufer (Max Mattes e.K.)

  • Pflicht zur Übergabe: Die Sache muss dem Käufer am vereinbarten Ort übergeben und das Eigentum verschafft werden.
  • Pflicht zur Mangelfreiheit: Die Sache muss zwingend frei von Sachmängeln (z.B. Kratzer, defekte Schaltung) und Rechtsmängeln (z.B. Diebesgut) sein.
  • Recht: Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises verlangen.

Käufer (Kunde)

  • Pflicht zur Zahlung: Der vereinbarte Kaufpreis ist fristgerecht zu zahlen.
  • Pflicht zur Abnahme: Die vertragsgemäß gelieferte Sache muss entgegengenommen (abgenommen) werden. Tut er dies nicht, droht der Annahmeverzug.
  • Recht: Übergabe einer zu 100% mangelfreien Ware fordern.

Praxis-Check

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A

Schritt-für-Schritt: Entsteht ein Kaufvertrag?

1

Antrag (Angebot)

Die erste bindende Willenserklärung muss alle wesentlichen Punkte (Ware, Preis) enthalten.

Bindung (§ 145 BGB): Wer den Antrag stellt, ist rechtlich daran gebunden!
Ausnahme: Werbung ist nur eine "invitatio ad offerendum" (kein Antrag!).
2

Annahme

Die zweite Willenserklärung muss dem Antrag fristgerecht und uneingeschränkt zustimmen.

Übereinstimmung zwingend!

Antrag und Annahme müssen inhaltlich absolut deckungsgleich sein.

Abänderung (§ 150 BGB):

Jede inhaltliche Änderung gilt rechtlich als Ablehnung + neuer Antrag!

3

Wirksamkeit

Der Vertrag darf nicht durch rechtliche Hindernisse nichtig oder anfechtbar sein.

Geschäftsfähigkeit:

Minderjährige (ab 7) sind nur beschränkt geschäftsfähig. Verträge sind oft schwebend unwirksam.

Nichtigkeitsgründe:

Z.B. Scherzgeschäfte, Formmangel oder Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB).

Wenn alles zutrifft, ist der Vertrag rechtsgültig!
B

Welche Pflichten (und Rechte) entstehen?

1. Pflichten des Verkäufers

§ 433 I BGB

Der Verkäufer muss die Leistung ordnungsgemäß erbringen.

Übergabe der Kaufsache.
Verschaffung des Eigentums (rechtliche Herrschaft).
Die Sache muss frei von Sach- und Rechtsmängeln sein.

2. Pflichten des Käufers

§ 433 II BGB

Der Käufer ist zur Gegenleistung verpflichtet.

Pünktliche Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.
Abnahme der mangelfrei gelieferten Sache.

3. Verpflichtungsgeschäft

Wichtig

Ein Kaufvertrag begründet zunächst nur Pflichten. Er ändert noch keine Eigentumsverhältnisse!

Jura-Tipp: Trennungsprinzip!
Durch die Unterschrift gehört dir das Fahrrad noch nicht! Der Kaufvertrag (§ 433) verpflichtet den Händler nur dazu, dir später das Eigentum zu übertragen (Erfüllungsgeschäft, § 929 BGB).

Aufgabenpool: Grundlagen

Teste dein Wissen zum Zustandekommen von Verträgen, Willenserklärungen und Geschäftsfähigkeit. Bei jedem Start werden 5 zufällige Aufgaben aus dem Pool generiert.

2. Lieferverzug

Voraussetzungen für den Lieferverzug

Damit ein Lieferverzug (Nicht-Rechtzeitig-Lieferung) juristisch vorliegt, müssen die folgenden Bedingungen in dieser Reihenfolge exakt erfüllt sein:

  1. Möglichkeit der Leistung: Die Lieferung muss überhaupt noch möglich sein! Brennt das bestellte Unikat-Fahrrad ab, liegt kein Verzug, sondern eine rechtliche Unmöglichkeit (§ 275 BGB) vor.
  2. Fälligkeit: Der Zeitpunkt, ab dem der Käufer die Leistung verlangen darf, muss erreicht sein. Ohne vertragliche Vereinbarung ist dies im Zweifel "sofort".
  3. Mahnung: Nach Fälligkeit muss der Käufer eine eindeutige Aufforderung zur Leistung schicken.
    Mahnung ist entbehrlich (§ 286 Abs. 2 BGB), wenn...
    • ...die Lieferzeit kalendermäßig exakt bestimmt (z.B. "Lieferung 15. Mai") oder berechenbar ist ("2 Wochen nach Ostern").
    • ...der Verkäufer die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert.
  4. Verschulden: Der Verkäufer hat die Verzögerung zu vertreten. Gemäß § 276 BGB haftet er für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Achtung: Bei Streik oder unvorhersehbaren Naturkatastrophen (Höhere Gewalt) trifft ihn keine Schuld – es entsteht kein Verzug!

Rechte des Käufers

Liegt der Verzug vor, hat der Käufer ein Wahlrecht, je nachdem, ob er eine Frist setzt oder nicht.

Ohne Setzen einer Nachfrist:
  • Erfüllung des Vertrages (Lieferung fordern)
  • und/oder Ersatz des Verzögerungsschadens (z.B. Kosten für ein Miet-Fahrrad für die Wartezeit) verlangen.
Nach erfolgloser Nachfrist:

Eine angemessene Nachfrist muss gesetzt werden und erfolglos ablaufen.

  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • und/oder Schadensersatz statt der Leistung (z.B. Mehrkosten durch teureren Kauf bei der Konkurrenz).

Praxis-Check

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A

Schritt-für-Schritt: Liegt Lieferverzug vor?

1

Leistung fällig & möglich

Der Liefertermin muss erreicht sein und die Lieferung muss überhaupt noch möglich sein.

Fälligkeit (§ 271): Sofort fällig, wenn nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.
Unmöglichkeit (§ 275): Geht die Sache (z.B. Unikat) unter, ist die Leistung unmöglich. Es entsteht kein Verzug!
2

Mahnung erforderlich?

Grundsätzlich ist eine Mahnung nach Fälligkeit nötig, außer in Ausnahmefällen (§ 286 II BGB):

Termin bestimmbar:

Fester Kalendertag vereinbart (z.B. "Fixkauf am 31.10.").

Verweigerung:

Der Schuldner verweigert die Leistung ernsthaft und endgültig.

3

Verschulden

Der Verkäufer muss die Verzögerung gem. § 276 BGB vertreten (Vorsatz / Fahrlässigkeit).

Beweislastumkehr:

Verschulden wird gem. § 286 IV BGB stets vermutet. Der Verkäufer muss beweisen, dass er unschuldig ist!

Höhere Gewalt

Unvorhersehbare Naturkatastrophen schließen ein Verschulden aus. Es entsteht kein Verzug!

WENN PUNKT 1-3 ZUTREFFEN, LIEGT RECHTLICHER VERZUG VOR
B

Welche Rechte hat der Käufer?

1. Bestehen auf Leistung

§ 280 I, II i.V.m. § 286

Der Käufer hält am Vertrag fest und fordert weiterhin die Lieferung der Ware.

Schadensersatz neben der Leistung
Ersatz des Verzögerungsschadens. Z.B. die Kosten für das Anmieten eines Ersatz-Fahrrads für die Dauer der Verspätung. Setzt Verzug (Punkte 1-3) zwingend voraus.

2. Schadensersatz statt Leistung

§ 280 I, III i.V.m. § 281

Der Käufer verzichtet auf die Lieferung und verlangt stattdessen Schadensersatz (z.B. Mehrkosten durch teureren Deckungskauf woanders).

ZWINGENDE VORAUSSETZUNG

Es muss zwingend eine angemessene Nachfrist zur Lieferung gesetzt worden sein, die erfolglos verstrichen ist.

Ausnahme: Entbehrlich u.a. bei endgültiger Lieferverweigerung.

3. Rücktritt vom Vertrag

§ 323 BGB

Der Vertrag wird komplett rückabgewickelt. Gegenseitige Verpflichtungen erlöschen.

ZWINGENDE VORAUSSETZUNG

Erfolglose, angemessene Nachfrist (außer bei Fixkauf oder endgültiger Verweigerung).

Examensfalle: Für den reinen Rücktritt sind weder Mahnung noch Verschulden erforderlich! Nichterbringung + Nachfrist genügen.

Aufgabenpool: Lieferverzug

Teste dein Wissen rund um den Lieferverzug, Mahnungen, Nachfristen und den Rücktritt. Es werden 5 zufällige Aufgaben aus dem Pool generiert.

Fallprüfungs-Checkliste

Gehe diese Arbeitsschritte in der vorgegebenen Reihenfolge durch, um einen Fall zum Lieferverzug strukturiert und juristisch sauber zu prüfen. Setze nach Erledigung einen Haken.

Prüfungsfortschritt 0%

3. Annahmeverzug

Voraussetzungen

Der Verkäufer leistet vertragsgemäß, aber der Käufer nimmt die Ware nicht an. Die Abnahme ist primär eine Obliegenheit, weshalb hierfür keine direkten Klagen angestrengt werden (außer es wurde abweichend vereinbart).

  • Erfüllbarkeit: Der Verkäufer darf die Leistung bereits erbringen (Im Zweifel sofort, § 271 BGB).
  • Tatsächliches Angebot: Der Verkäufer muss dem Käufer die Ware so anbieten, dass dieser nur noch zugreifen muss. Die Leistung muss exakt "wie geschuldet" (zur rechten Zeit, am rechten Ort, mangelfrei) angeboten werden. Mangelhafte Ware löst keinen Annahmeverzug aus!
  • Nichtannahme: Der Käufer nimmt die angebotene Ware nicht ab.
Ein Verschulden des Käufers (z.B. er hat verschlafen, ist im Stau) ist rechtlich absolut unerheblich. Der Verzug tritt in jedem Fall ein!

Rechte/Folgen für Max Mattes e.K.

Gerät der Käufer in Annahmeverzug, verliert er den Großteil seiner Schutzrechte und der Verkäufer wird massiv entlastet.

  • Haftungsmilderung & Gefahrübergang:
    Wir haften ab sofort nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Zudem geht die sogenannte "Preisgefahr" auf den Käufer über (§ 300 BGB): Geht die Sache nun zufällig (z.B. durch Blitzschlag) unter, muss der Käufer trotzdem den vollen Kaufpreis zahlen.
  • Ersatz von Mehraufwendungen:
    Wir können die Kosten für den vergeblichen Transport sowie die Einlagerung verlangen (§ 304 BGB).
  • Selbsthilfeverkauf / Hinterlegung:
    Nach vorheriger Androhung und Fristsetzung kann die Ware im Notfall öffentlich versteigert werden (§ 383 BGB). Geld oder Wertpapiere können beim Amtsgericht hinterlegt werden.

Praxis-Check

1 / 5
A

Schritt-für-Schritt: Liegt Annahmeverzug vor?

1

Erfüllbarkeit

Der Verkäufer muss rechtlich überhaupt schon befugt sein, die Leistung zu erbringen.

Grundsatz (§ 271): Die Leistung ist im Zweifel sofort erfüllbar, wir dürfen also direkt liefern.
2

Ordnungsgemäßes Angebot

Die Ware muss exakt so angeboten werden, wie vertraglich geschuldet (§ 294 BGB).

Tatsächliches Angebot:

Die Ware muss zur rechten Zeit am rechten Ort mangelfrei bereitstehen!

Ausnahme Holschuld:

Hier reicht ein rein "wörtliches Angebot" (z.B. Anruf) aus (§ 295 BGB).

3

Nichtannahme

Der Käufer nimmt die ordnungsgemäß angebotene Ware nicht ab (§ 293 BGB).

Verschulden völlig EGAL!

Anders als beim Schuldnerverzug ist es beim Gläubiger (Käufer) völlig unerheblich, warum er nicht da war. Verzug tritt immer ein!

WENN PUNKT 1-3 ZUTREFFEN, LIEGT RECHTLICHER ANNAHMEVERZUG VOR
B

Welche Rechtsfolgen entstehen?

1. Haftung & Gefahrübergang

§ 300 BGB

Der Verkäufer wird im Annahmeverzug rechtlich massiv entlastet.

Haftungsmilderung: Wir haften nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Preisgefahr geht über: Wird die Ware nun zufällig zerstört, muss der Kunde trotzdem voll bezahlen!

2. Mehraufwendungen

§ 304 BGB

Da wir die Ware wieder mitnehmen müssen, entstehen uns unnötige Kosten.

Kosten für das erneute Transportieren (Rückfahrt & neue Anfahrt) dürfen in Rechnung gestellt werden.
Auch die Aufbewahrung und Erhaltung der Ware (Lagerkosten) trägt der Käufer.

3. Notverkauf & Hinterlegung

§§ 372, 383 BGB

Wenn der Käufer die Ware dauerhaft nicht abnimmt, bleiben wir nicht darauf sitzen.

Selbsthilfeverkauf: Nach vorheriger Androhung darf die Ware versteigert werden.
Bei Geld, Wertpapieren oder Kostbarkeiten ist eine amtliche Hinterlegung möglich.

Aufgabenpool: Annahmeverzug

Teste dein Wissen zur Nicht-Annahme, Gefahrübergang und Haftungsminderung. Es werden 5 zufällige Aufgaben aus dem Pool generiert.

Fallprüfungs-Checkliste

Gehe diese Arbeitsschritte in der vorgegebenen Reihenfolge durch, um einen Fall zum Annahmeverzug strukturiert und juristisch sauber zu prüfen. Setze nach Erledigung einen Haken.

Prüfungsfortschritt 0%

4. Zahlungsverzug

Wann gerät der Käufer in Verzug?

Ein Zahlungsverzug erfordert grundsätzlich vier Schritte: Die Entgeltforderung (Rechnung) muss fällig sein, der Schuldner darf nicht gezahlt haben, er muss gemahnt werden und er muss die Verzögerung verschuldet haben.

Verschulden bei Geld: Der Jurist sagt "Geld hat man zu haben". Wer nicht zahlt, weil sein eigenes Konto leer ist, hat die Verzögerung immer zu vertreten (Beschaffungsrisiko). Einzige Ausnahme: Der Verkäufer hat mangelhafte Ware geliefert (§ 320 BGB Zurückbehaltungsrecht).

Die 30-Tage-Regelung (§ 286 Abs. 3)

Selbst ohne Mahnung tritt der Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein. Aber Achtung:

  • B2B (Unternehmer): Regelung greift automatisch.
  • B2C (Verbraucher): Regelung greift NUR, wenn der Verbraucher ausdrücklich auf der Rechnung auf diese Frist hingewiesen wurde!

Rechte der Max Mattes e.K.

Sobald der Verzug wirksam eingetreten ist, stehen uns als Gläubiger Schadensersatzansprüche zu.

  • Zahlung & Gesetzliche Verzugszinsen:
    Wir fordern weiterhin die Zahlung. Ab dem Tag des Verzugs kommen Zinsen hinzu (§ 288 BGB):
    - B2C: Basiszinssatz + 5%
    - B2B: Basiszinssatz + 9%
  • Mahngebühren / Pauschale:
    Für Folgemahnungen dürfen Kosten erhoben werden. IHK-Falle: Die erste verzugsbegründende Mahnung ist IMMER kostenlos, da sie den Verzug erst auslöst!
    Bei B2B-Kunden dürfen wir pauschal ohne Nachweis sofort 40 € Schadensersatz verlangen.
  • Rücktritt:
    Nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist können wir vom Vertrag zurücktreten und die Ware (unter Berufung auf den Eigentumsvorbehalt) zurückfordern.

Praxis-Check

1 / 5
A

Schritt-für-Schritt: Liegt Verzug vor?

1

Zahlung fällig

Der Anspruch auf Zahlung muss fällig und rechtlich durchsetzbar (einredefrei) sein.

Grundsatz (§ 271): Sofort fällig, wenn nichts anderes vereinbart.
Vertraglich: Oft vorab geregelt (z.B. "Zahlbar bis 15. Mai").
2

Mahnung erforderlich?

Grundsätzlich ist eine Mahnung nötig, außer in diesen gesetzlichen Ausnahmefällen (§ 286 II, III BGB):

Termin bestimmbar:

Fester Kalendertag vereinbart (z.B. "31.10.").

30-Tage-Regel (§ 286 III):

Eintritt 30 Tage nach Fälligkeit & Zugang der Rechnung.

B2B: Automatisch überfällig.
B2C: Nur bei ausdrücklichem Hinweis auf der Rechnung!
3

Verschulden

Der Schuldner muss die Verzögerung gem. § 276 BGB vertreten (Vorsatz / Fahrlässigkeit).

Gesetzliche Beweislastumkehr:

Verschulden wird gem. § 286 IV BGB stets vermutet. Der Schuldner muss seine Unschuld beweisen!

"Geld hat man zu haben!"

Das Beschaffungsrisiko liegt beim Käufer. Fehlende Finanzmittel entlasten rechtlich niemals.

WENN PUNKT 1-3 ZUTREFFEN, LIEGT RECHTLICHER VERZUG VOR
B

Welche Rechte hat der Gläubiger?

1. Bestehen auf Leistung

§ 280 I, II i.V.m. § 286

Der Gläubiger hält am Vertrag fest und fordert weiterhin Zahlung.

Schadensersatz neben der Leistung
Ersatz des Verzögerungsschadens (Mahnkosten, Inkasso, Anwalt). Setzt Verzug (Punkte 1-3) zwingend voraus.
Verzugszinsen (§ 288 BGB):
Basiszinssatz (01/2026) 1,27%
B2C (Verbraucher): BZ + 5 %-Punkte = 6,27%
B2B (Unternehmer): BZ + 9 %-Punkte = 10,27%

2. Schadensersatz statt Leistung

§ 280 I, III i.V.m. § 281

Der Gläubiger verzichtet auf die eigentliche Zahlung und verlangt Schadensersatz für die Nichterfüllung.

ZWINGENDE VORAUSSETZUNG

Es muss zwingend eine angemessene Nachfrist zur Zahlung gesetzt worden sein, die erfolglos verstrichen ist.

Jura-Tipp: Eine gesonderte Mahnung (Punkt 2) ist hierfür gesetzlich nicht erforderlich!
Alternative: Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB)

3. Rücktritt vom Vertrag

§ 323 BGB

Der Vertrag wird rückabgewickelt. Die bereits gelieferte Ware kann vom Käufer zurückgefordert werden.

ZWINGENDE VORAUSSETZUNG

Erfolglose, angemessene Nachfrist (außer bei Fixkauf oder endgültiger Zahlungsverweigerung).

Examensfalle: Für den reinen Rücktritt sind weder Mahnung noch Verschulden erforderlich! Fälligkeit + Nachfrist genügen.

Aufgabenpool: Zahlungsverzug & Kalender

Teste dein Wissen zu Mahnungen, Verzugszinsen und der 30-Tage-Regelung. Nutze den eingebauten Kalender, um die genauen Fristen per Datum auszurechnen!

Fallprüfungs-Checkliste

Gehe diese Arbeitsschritte in der vorgegebenen Reihenfolge durch, um einen Fall zum Zahlungsverzug strukturiert und juristisch sauber zu prüfen. Setze nach Erledigung einen Haken.

Prüfungsfortschritt 0%

IHK-Prüfungsvorbereitung

Teste dein gesamtes Wissen unter realitätsnahen Bedingungen. Bei jedem Start werden 10 zufällige Fragen generiert.

Bereit für die Prüfungssimulation?

Es werden 10 zufällige Fragen aus dem gesamten großen Aufgabenpool (alle Module) gezogen. Vertreten sind alle gängigen IHK-Aufgabentypen.